DER
ENERGIEAUSWEIS |
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Als zertifizierte Energieberater im Kärntner Energieberater- Netzwerk legen wir großen Wert auf Produktneutrale und Qualitätsvolle Energieberatung | |
Was ist der Energieausweis? | Der
Energieausweis für das Haus ist vergleichbar mit dem Typenschein
für ein Kraftfahrzeug. In Beiden wird die Konstruktion, Bauweise,
vorgesehene Nutzung und der Energiebedarf bei definierter Betriebsweise
("Normverbrauch") beschrieben. Anders als bei Kraftfahrzeugen,
Kühlschränken oder Waschmaschinen wussten Käufer oder Mieter
von Wohnungen und Häusern bisher nur wenig über deren Energiebedarf
- objektive Informationen waren lange Zeit Mangelware, Vergleichsmaßstäbe
fehlten. Aufgrund der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in Österreich ist bei Neubauten in Kärnten bereits seit 01.04.2008 der Energieausweis verpflichtender Bestandteil der Einreichunterlagen. Ab 01.01.2009 gilt für bestehende Bauten bei Vermietung oder Verkauf ebenfalls die Vorlagepflicht für den Energieausweis. |
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Auch der Verkauf, die Verpachtung oder Vermietung von Immobilien setzt die Beibringung eines Energieausweises voraus. Die Regelungen der neuen Gebäuderichtlinie zur Vorlage und zur Aushändigung des Energieausweises sowie über eine Erstinformation zur energetischen Qualität des angebotenen Gebäudes in Immobilieninseraten sollen konzertiert in einem neuen Energieausweis-Vorlage-Gesetz per 1. Dezember 2012 umgesetzt werden. |
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Energieausweis - Vorlage Gesetz 2012 | Die
wichtigsten Neuerungen: |